Die Sprecher der stART.09: Henning Krieg
Urheberrecht und Web 2.0 (Workshop)
Das längst als solches erkannt geglaubte Märchen vom “Internet als rechtsfreiem Raum” feiert zu Zeiten des Web 2.0 eine ungeahnte Renaissance. Nicht nur die vielgescholtenen Politiker, sondern vor allem auch die Nutzer des Web 2.0 sitzen häufig dem Irrtum auf, dass im Web keine rechtlichen Regeln gelten - oder dass zumindest nur ein rudimentärer Regelungsansatz existiert. Dieser Glaube ist ein - potentiell fataler - Irrglaube.
Das “Offline-Recht” gilt grundsätzlich auch online, und hinzu kommt eine ganze Reihe onlinespezifischer Vorschriften. Das schließt das Urheberrecht mit ein: Auch dieses ist im Web 2.0 anwendbar. Nicht wenige Nutzer, die im Web 2.0 von reinen Konsomenten zu Produzenten wurden, haben das schmerzlich am eigenen Leib erfahren - zum Beispiel, als sie wegen der Verletzung fremder Urheberrechte Post von Anwälten bekamen. Dabei lebt das Web 2.0 vom Remix und vom Wandel, von der Schaffung neuer Inhalte durch das Aufgreifen bereits existierender. Dies gilt für die Laiensphäre ebenso wie für etablierte Künstler und Kulturschaffende.
Stehen sich Recht und faktische Wirklichkeit unvereinbar gegenüber? Oder bewahrheitet sich hier einmal aufs Neue das Prinzip der normativen Kraft des Faktischen? Mit dem Workshop “Urheberrecht und Web 2.0″ wird Rechtsanwalt Henning Krieg zunächst die Grundprinzipien des Urheberrechts erklären, und sodann auf typische Anwendungsbeispiele im Web 2.0 eingehen. Was ist erlaubt, was nicht - und gerade für Kulturschaffende ebenfalls von Bedeutung: was heißt das für die (Rechte an den) eigenen Werke? Recht wird vielfach als spröde Materie begriffen, ist es dabei jedoch gar nicht - Ziel des Workshops ist auch, das Thema interessant und mit Spaß zu vermitteln.

Schlagworte: Henning Krieg, Immaterialgüterrecht, Online-Recht, Urheberrecht




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